Allgemeine Geschäftsbedingung – Regenbogenland

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter.

Mit dem Betreten der Spieleinrichtung werden die Regeln anerkannt.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Vielen Dank! Ihr Regenbogenland-Team

Allgemeines

  • Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
    Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  • Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt.
    Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
  • Kundendaten, die der Betreiber (z.B. durch Geburtstagsanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
  • Mit dem Betreten des Spielparks stimmt der Besucher einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebes aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der eigenen Internetseite zu verwenden. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.
  • Ihre Rechte zu Ihren personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Website unter: https://freizeitcenter-badsachsa.de/datenschutz/

Keine Aufsichtspflicht/ Haftungsfreistellung

  • Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 8 Jahre alt und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
  • Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, etc.).
  • Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!

Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos! /
Außenbereich

  • Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
  • Bei den Inflatables (z.B. Wabbelberg, Schnappi) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den Inflatables nicht zusammen mit Kindern spielen!
  • An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
  • Die Trampoline dürfen nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
  • Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
  • Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
  • Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.
  • Das Klettern den Zaun am Fenster ist absolut verboten!
  • Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

Videoüberwachung/ Unfallmeldung

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit Nutzung / dem Betreten der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
  • Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen Kunden an!
  • Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind umgehend an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen, damit die entsprechende Videoaufzeichnung gesichert werden kann. Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

Bekleidung

  • Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen getragen werden. Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
  • Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
  • Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen! Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol

  • Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
  • Kaugummiverbot!
  • Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
  • Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereich erlaubt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
  • Alkohol- und Rauchverbot

Verhalten/ Beschädigungen

  • Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
    Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
    In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  • Bei Beschädigungen besteht seitens des Betreibers ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.
  • Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
  • Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen

  • Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
  • Der Betreiber behält sich vor, trotzdem ein paar Plätze für Stop-Over Kunden und Kunden mit Eintrittskarten freizuhalten.
  • Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
  • Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,-€ erhoben.
  • Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.

Keinen Zutritt haben

  • Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
  • Personen mit Hallenverbot.
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
  • Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingung – Regenbogenland

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter.

Mit dem Betreten der Spieleinrichtung werden die Regeln anerkannt.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!

Vielen Dank! Ihr Regenbogenland-Team

Allgemeines

  • Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
    Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  • Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt.
    Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
  • Kundendaten, die der Betreiber (z.B. durch Geburtstagsanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
  • Mit dem Betreten des Spielparks stimmt der Besucher einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebes aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der eigenen Internetseite zu verwenden. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.
  • Ihre Rechte zu Ihren personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Website unter: https://freizeitcenter-badsachsa.de/datenschutz/

Keine Aufsichtspflicht/ Haftungsfreistellung

  • Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 8 Jahre alt und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
  • Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, etc.).
  • Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!

Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos! /
Außenbereich

  • Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
  • Bei den Inflatables (z.B. Wabbelberg, Schnappi) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den Inflatables nicht zusammen mit Kindern spielen!
  • An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
  • Die Trampoline dürfen nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
  • Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
  • Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
  • Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.
  • Das Klettern den Zaun am Fenster ist absolut verboten!
  • Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

Videoüberwachung/ Unfallmeldung

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit Nutzung / dem Betreten der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
  • Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen Kunden an!
  • Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind umgehend an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen, damit die entsprechende Videoaufzeichnung gesichert werden kann. Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

Bekleidung

  • Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen getragen werden. Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
  • Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
  • Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen! Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol

  • Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
  • Kaugummiverbot!
  • Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
  • Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereich erlaubt. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
  • Alkohol- und Rauchverbot

Verhalten/ Beschädigungen

  • Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
    Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
    In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  • Bei Beschädigungen besteht seitens des Betreibers ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.
  • Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
  • Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen

  • Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
  • Der Betreiber behält sich vor, trotzdem ein paar Plätze für Stop-Over Kunden und Kunden mit Eintrittskarten freizuhalten.
  • Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
  • Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,-€ erhoben.
  • Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.

Keinen Zutritt haben

  • Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
  • Personen mit Hallenverbot.
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
  • Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.